Gesundheit
Praxis für Angewandte Synergetik Berlin
Peter und Ingrid Scharf
Synergetische Psychotherapie - Psychobionik - Aufstellungen - Ausbildung

Solidarische
Absicherung

Die anderweitige Absicherung im Krankheitsfall - eine Alternative

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Eine Alternative zur Krankenkasse

Die Kosten vieler Therapiemöglichkeiten und Gesundheitsansätze werden von den gesetzlichen, aber auch privaten Krankenkassen trotz permanent steigender Kassenbeiträge sehr oft nicht übernommen. Gerade ganzheitliche und alternative Ansätze sind trotz hoher Wirksamkeit bei vergleichsweise niedrigen Kosten davon betroffen.

Die Stimmen, die auch gerade wieder zunehmend gegen die Homöopathie laut werden zeigen, dass diese Situation sich in der Zukunft eher verschlechtern als verbessern wird. Andererseits werden durch die Krankenkassen fragwürdige wie auch teure Maßnahmen unterstützt, deren hohe Kosten letztlich wieder von den Versicherten aufgebracht werden müssen.

Ausgenommen davon sind hier Bereiche wie die moderne Unfallchirurgie, die selbst bei schweren Unfällen Hervorragendes zu leisten vermag - was aber natürlich seinen Preis hat.

So fragt sich mancher Patient, warum er denn nicht mitbestimmen darf, welche Heilbehandlungen er von seiner Krankenversicherung erstattet bekommt. Denn dort gibt es nur sogenannte Leistungskataloge, die die Behandlungsmöglichkeiten festschreiben und über die der Patient keinerlei Mitspracherecht hat.

Das sieht zunächst sehr nach einer ziemlich festgefahrenen Situation aus, denn seit der Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland scheint es keine Alternative zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung und damit auch keine Möglichkeit der Selbstbestimmung im Krankheitsfall zu geben.
Die gute Nachricht: Dem ist nicht ganz so.

Es gibt den gesetzlich geregelten sogenannten "Anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall".
Laut § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V bzw. § 193 Abs. 3 Nr. 2 VVG sind von der Versicherungspflicht in einer PKV oder GKV diejenigen Personen ausgenommen, die einen „anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“ (§ 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V) oder „vergleichbare Ansprüche“ (§ 193 Abs. 3 Nr. 2 VVG) haben. Ein solcher anderweitiger Anspruch muss kein Anspruch aus einem Krankenversicherungsvertrag sein.
Die gesetzliche Grundlage für die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft SOLIDAGO ist § 176 SGB V, der die Anerkennung solcher Gemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall regelt.
SOLIDAGO wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.02.2022 als Solidargemeinschaft nach § 176 Abs. 1 SGB V anerkannt, wodurch Mitglieder als anderweitig abgesichert gelten (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Die Gemeinschaft muss Leistungen in Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenkassen gewähren und alle fünf Jahre ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit durch ein Gutachten nachweisen (§ 176 Abs. 2 und 3 SGB V). Ergänzend ermöglicht § 193 Abs. 3 VVG einen vergleichbaren Anspruch auf Leistungen durch Gruppen-Rückdeckungsversicherungen.
Rund 20.000 Menschen in Deutschland sind (laut einer Recherche des Deutschlandfunks) derzeit "anderweitig abgesichert" und Mitglied in einer Solidargemeinschaft wie z.B. Gemeinschaften für Pfarrer, für Polizisten, aber auch offenen Gemeinschaften für jedermann wie "SOLIDAGO" oder "Artabana". Dies sind Vereine, die auf dem Prinzip der Solidarität beruhen, und deren Mitglieder sich im Gesundheitsbereich finanziell, materiell und natürlich auch zwischenmenschlich unterstützen. Auch wenn diese Solidargemeinschaften weitgehend unbekannt sind, existieren sie länger als die Krankenversicherungen und haben ihre Wurzeln in der Kultur der Berufsstände.
solidago
Die Mitglieder der Gemeinschaft SOLIDAGO sind deutschlandweit in lokalen Gemeinschaften organisiert. Sie treffen sich monatlich und regeln alle ihre Angelegenheiten ehrenamtlich selbst. Mehrere lokale Gemeinschaften arbeiten in einer Region zusammen und unterstützen sich bei Bedarf. Alle Regionen zusammen bilden schließlich den SOLIDAGO-Bundesverband. Wichtige Punkte für die Mitglieder sind die Subsidiarität, die Transparenz sowie die freie Wahl der Therapie. Jeder kann zwischen den gängigen medizinischen oder alternativen Behandlungsmethoden wählen, es gibt keinen Katalog, der etwas vorschreibt oder ausschließt.

Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag, gemäß seinem Solidarversprechen, dass bei 10% seines Einkommens liegt. Von diesem Beitrag fließen 60% in ein persönliches Gesundheitskonto, das sogenannte PGK, aus dem das Mitglied alle gesundheitsrelevanten Dinge für sich, wie Behandlungen, Therapien, Heilmittel, Vorsorge etc. bezahlt. 20% des Beitrages fließen in den Gesundheitsfond der lokalen Gemeinschaft. Dieser Fond steht zur Verfügung, sollte das persönliche Gesundheitskonto eines Mitglieds aufgebraucht sein. Sollte auch dieser Fond durch außergewöhnlich hohe Belastungen erschöpft sein, ist es üblich, ein Hilfegesuch an die anderen lokalen Gemeinschaften der Region zu stellen. Dies ist dann die Aufgabe der ehrenamtlichen Treuhänder einer lokalen Gemeinschaft. Aus den Fonds der lokalen Gemeinschaften innerhalb einer Region wird dann (geregelt durch einen Verteilerschlüssel, der die Guthaben der einzelnen Gemeinschaften berücksichtigt) Geld an die hilfesuchende Gemeinschaft überwiesen, womit dann dem Mitglied geholfen wird. Sollte durch überaus hohe Kosten auch hier ein Engpass entstehen (Versicherungen benutzen hier den Begriff "Großschadensfälle"), dann wird ein Hilfegesuch an den Bundesverband und seinen überregionalen Gesundheitsfonds gerichtet. Dieser wird beständig gefüllt durch 20% des Beitrages aller SOLIDAGO-Mitglieder in Deutschland.

Die Solidargemeinschaft SOLIDAGO ist aus der Artabana-Bewegung entstanden. Die Mitglieder von SOLIDAGO haben neben den Prinzipien einer Solidargemeinschaft das Ziel, mehr gesellschaftliche Anerkennung zu erlangen und eine sichere Rechtslage zu schaffen. So ist seit 2019 das manchmal geäußerte Argument, eine vergleichsweise kleine Organisation wie Solidago könne eventuelle "Großschäden" nicht aus ihren eigenen Gesundheitsfonds und Rücklagen bewältigen aus der Welt. Eine Rückdeckungsversicherung mit der VRK (Versicherung im Raum der Kirchen - vormals PAX) gewährleistet bei Ereignissen, die eine Summe von 5000,- € übersteigen zusätzlichen Schutz.

Was Menschen, die irgendwie auf SOLIDAGO aufmerksam geworden sind, meist als erstes auffällt, ist die hier satzungsmäßig festgelegte freie Therapiewahl.
Genauso findet aber auch die Tatsache Beachtung, dass die monatlichen Beiträge der SOLIDAGO-Mitglieder sehr deutlich unter denen der privaten oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Sollte für Dich der zweite hier aufgeführte Grund die Hauptmotivation für einen Beitritt zu SOLIDAGO sein, dann lass Dir an dieser Stelle eklären, warum das bei SOLIDAGO möglich ist.

Anders als Versicherungen ist SOLIDAGO von seinen Mitgliedern komplett selbstverwaltet. Alles das, was bei Versicherungen durch Verwaltungs- oder Vorstandskosten anfällt, wie auch die Entlohnung all der Versicherungsbeschäftigten, gibt es bei SOLIDAGO nicht.
Das bedeutet für jedes Mitglied und auch für jeden Interessenten, die Bereitschaft mitzubringen, für die gesamten Abläufe zeitlich und mit persönlichem Engagement zur Verfügung zu stehen. In jeder Gemeinschaft gibt es Ämter wie Vorstände, Treuhänder oder Kassenwarte, die natürlich mit einem unentgeltlichen zeitlichen Aufwand verbunden sind. Darüber hinaus gibt es monatliche Mitgliederversammlungen der lokalen Gemeinschaften wie auch mehrmals jährlich Mitgliederversammlungen auf regionaler oder auf Bundesebene.

Neben der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall gilt bei SOLIDAGO, wie schon erwähnt, auch das Solidaritätsprinzip im rein menschlichen Bereich, d.h. die Mitglieder stehen sich auch bei allen Problemen, die allein möglicherweise schwer zu lösen sind, mit ihrer Zeit und ggf. mit materieller Unterstützung zur Seite.

Wenn das also Deinem Bild von einem solidarischen Miteinander entspricht und Dich dieses Konzept einer solidarischen Gesundheitsabsicherung interessiert,
wenn Du "nicht nur" auf der Suche nach einer möglichst "billigen" Krankenversicherung bist, dann nimm gerne Kontakt zu SOLIDAGO auf, und lerne die lokalen Gemeinschaften in Deiner Umgebung kennen.
Kontaktmöglichkeiten findest Du auf der Homepage des Bundesverbandes.
Hier findest Du Infos über die Solidargemeinschaft SOLIDAGO:solidago

Homepage des Bundesverbandes
Ärztezeitung: Solidargemeinschaft für alle Fälle
Nachfolgend verlinktes Video des Vereins Glückskäferfreunde zeigt auf, wie Solidargemeinschaften zur Gesundheitsabsicherung prinzipiell funktionieren. Mit dem Klicken auf diesen Link verlässt Du den Verantwortungsbereich unserer Webseite:
https://www.youtube.com/watch?v=Irv2bgE6pGk

Hinweis:
Dies ist keine offizielle Seite des Solidago-Verbandes sondern eine persönliche Info-Seite die ich als Solidago-Mitglied erstellt habe.
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