Gesundheit
Praxis für Angewandte Synergetik Berlin
Peter und Ingrid Scharf
Synergetische Psychotherapie - Psychobionik - Aufstellungen - Ausbildung

Solidarische
Absicherung

Die anderweitige Absicherung im Krankheitsfall - eine Alternative

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Eine Alternative zur Krankenkasse

Die Kosten vieler Therapiemöglichkeiten und Gesundheitsansätze werden von den gesetzlichen, aber auch privaten Krankenkassen trotz permanent steigender Kassenbeiträge sehr oft nicht übernommen. Gerade ganzheitliche und alternative Ansätze sind trotz hoher Wirksamkeit bei vergleichsweise niedrigen Kosten davon betroffen.

Die Stimmen, die auch gerade wieder zunehmend gegen die Homöopathie laut werden zeigen, dass diese Situation sich in der Zukunft eher verschlechtern als verbessern wird. Andererseits werden durch die Krankenkassen fragwürdige wie auch teure Maßnahmen unterstützt, deren hohe Kosten letztlich wieder vom Versicherten aufgebracht werden müssen.

Ausgenommen davon sind hier Bereiche wie die moderne Unfallchirurgie, die selbst bei schweren Unfällen Hervorragendes zu leisten vermag - was aber natürlich seinen Preis hat.

So fragt sich mancher Patient, warum er denn nicht mitbestimmen darf, welche Heilbehandlungen er von seiner Krankenversicherung erstattet bekommt. Denn dort gibt es nur sogenannte Leistungskataloge, die die Behandlungsmöglichkeiten festschreiben und über die der Patient keinerlei Mitspracherecht hat.

Das sieht zunächst sehr nach einer ziemlich festgefahrenen Situation aus, denn seit der Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland scheint es keine Alternative zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung und damit auch keine Möglichkeit der Selbstbestimmung im Krankheitsfall zu geben.
Die gute Nachricht: Dem ist nicht ganz so.

Es gibt den gesetzlich geregelten sogenannten "Anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall".
Laut § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V bzw. § 193 Abs. 3 Nr. 2 VVG sind von der Versicherungspflicht in einer PKV oder GKV diejenigen Personen ausgenommen, die einen „anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“ (§ 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V) oder „vergleichbare Ansprüche“ (§ 193 Abs. 3 Nr. 2 VVG) haben. Ein solcher anderweitiger Anspruch muss kein Anspruch aus einem Krankenversicherungsvertrag sein.
Rund 20.000 Menschen in Deutschland sind (laut einer Recherche des Deutschlandfunks) derzeit "anderweitig abgesichert" und Mitglied in einer Solidargemeinschaft wie z.B. Gemeinschaften für Pfarrer, für Polizisten, aber auch offenen Gemeinschaften für jedermann wie "Solidago" oder "Artabana". Dies sind Vereine, die auf dem Prinzip der Solidarität beruhen, und deren Mitglieder sich im Gesundheitsbereich finanziell, materiell und natürlich auch zwischenmenschlich unterstützen. Auch wenn diese Solidargemeinschaften weitgehend unbekannt sind, existieren sie länger als die Krankenversicherungen und haben ihre Wurzeln in der Kultur der Berufsstände.

solidago
Die Mitglieder der Gemeinschaft Solidago sind deutschlandweit in lokalen Gruppen organisiert. Sie treffen sich monatlich und regeln alle ihre Angelegenheiten ehrenamtlich selbst. Mehrere lokale Gruppen arbeiten in einer Region zusammen und unterstützen sich bei Bedarf. Alle Regionen zusammen bilden schließlich den Solidago-Bundesverband. Wichtige Punkte für die Mitglieder sind die Subsidiarität, die Transparenz sowie die freie Wahl der Therapie. Jeder kann zwischen schulmedizinischen oder alternativen Behandlungsmethoden wählen, es gibt keinen Katalog, der etwas vorschreibt oder ausschließt.

Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag, gemäß seinem Solidarversprechen, dass bei 10% seines Einkommens liegt. Von diesem Beitrag fließen 60% in ein persönliches Gesundheitskonto, das sogenannte PGK, aus dem das Mitglied alle gesundheitsrelevanten Dinge für sich, wie Behandlungen, Therapien, Heilmittel, Vorsorge etc. bezahlt. 20% des Beitrages fließen in den Gesundheitsfond der Gruppe. Dieser Fond steht zur Verfügung, sollte das persönliche Gesundheitskonto eines Mitglieds aufgebraucht sein. Sollte auch dieser Fond durch außergewöhnlich hohe Belastungen erschöpft sein, ist es üblich, ein Hilfegesuch an die anderen Gruppen der Region zu stellen. Dies ist dann die Aufgabe der ehrenamtlichen Treuhänder einer Gruppe. Aus den Fonds der Gruppen einer Region wird dann Geld an die hilfesuchende Gruppe überwiesen, womit dann dem Mitglied geholfen wird. Sollte durch überaus hohe Kosten auch hier ein Engpass entstehen (Versicherungen benutzen hier den Begriff "Großschadensfälle"), dann wird ein Hilfegesuch an den Bundesverband und seinen Gesundheitsfonds gerichtet. Dieser wird gefüllt durch 20% des Beitrages aller Solidago-Mitglieder in Deutschland.

Die Solidargemeinschaft Solidago ist aus der Artabana-Bewegung entstanden. Die Mitglieder von Solidago haben neben den Prinzipien einer Solidargemeinschaft das Ziel, mehr gesellschaftliche Anerkennung zu erlangen und eine sichere Rechtslage zu schaffen. So ist seit 2019 das manchmal geäußerte Argument, eine vergleichsweise kleine Organisation wie Solidago könne eventuelle "Großschäden" nicht aus ihren eigenen Gesundheitsfonds und Rücklagen bewältigen aus der Welt. Eine Rückdeckungsversicherung mit der VRK (Versicherung im Raum der Kirchen - vormals PAX) gewährleistet bei Ereignissen, die eine Summe von 5000,- € übersteigen zusätzlichen Schutz.
Dieses Video des Vereins Glückskäferfreunde zeigt auf, wie Solidargemeinschaften zur Gesundheitsabsicherung prinzipiell funktionieren:

Wenn Dich dieses Konzept einer solidarischen Gesundheitsabsicherung interessiert, nimm gerne Kontakt mit einer regionalen Solidago-Gruppe in Deiner Gegend auf. Die Kontakte dazu findest Du auf der Solidago-Homepage.

Wir selbst sind Mitglieder der Berliner Solidago-Gruppe "Familie Löwenzahn". Gerne kannst Du bei Interesse Kontakt zu uns aufnehmen über
familie.loewenzahn@solidago-bund.de oder melde Dich telefonisch bei uns.
Hinweis:
Dies ist keine offizielle Seite des Solidago-Verbandes sondern unsere persönliche Info-Seite als Solidago-Mitglieder.
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