Wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist und therapeutisch arbeiten willst, hast Du die Möglichkeit, Dich bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt vom Amtsarzt überprüfen zu lassen und eine "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" ggf. mit der Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie zu erwerben.
Hierzu stellst Du einen formlosen Antrag bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt, welches dann zu gegebener Zeit von Dir noch einen Lebenslauf, das Schulabschlusszeugnis (mind. Hauptschulabschluss), ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest über Deine körperliche und psychische Eignung anfordern wird.
Je nach Gesundheitsamt können die Gesamtkosten mehrere Hundert Euro betragen.
Im weiteren informieren wir Dich hier über die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktiker-Zulassung , den sogenannten "kleinen HP".
Die schriftliche Überprüfung
Die Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Überprüfung ist in vielen Bundesländern das Bestehen einer schriftlichen Überprüfung. Diese schriftliche Überprüfung findet zweimal jährlich (im März und im Oktober) statt.
Die Überprüfung besteht aus insgesamt 28 sogenannten Multiple-Choice-Fragen, d.h. es müssen aus mehreren Lösungsvorschlägen pro Frage eine oder mehrere richtige Antworten ausgewählt werden. Pro Frage gibt es üblicherweise 5 Lösungsvorschläge, die mit den Buchstaben A, B, C, D und E bezeichnet sind.
Es gibt drei Arten von Fragen:
1. Die
Einfachauswahl
verlangt das Auswählen nur
einer einzigen
richtigen Antwort aus den Vorschlägen A bis E. Sofern hier mehrere Antworten als richtig in Frage kommen, ist diejenige mit der umfassendsten Beantwortung der Frage auszuwählen. Nur diese wird auch als richtig gewertet.
2. Die
Mehrfachauswahl
erfordert das Auswählen
mehrerer
als richtig in Frage kommender Antworten aus den Möglichkeiten A bis E. Die Anzahl der auszuwählenden Antworten (zwei oder mehr) wird jeweils vorgegeben.
Auch hier gilt:
Es sind die Antworten auszuwählen, die eine Frage
am umfassendsten
beantworten. Nur wenn alle ausgewählten Antworten in der geforderten Anzahl richtig sind, gilt auch die Frage als richtig gelöst.
3. Bei der
Aussagenkombination
werden mehrere Antwortkombinationen vorgegeben. Nur die Kombination aus den Varianten A bis E mit dem
zutreffendsten
Antwortangebot gilt als richtig.
Werden bei einer Frage zu
viele Antworten angekreuzt,
gilt sie als
nicht gelöst.