Gesundheit
Praxis für Angewandte Synergetik Berlin
Peter und Ingrid Scharf
Synergetische Psychotherapie - Psychobionik - Aufstellungen - Ausbildung

Hilfe für die
Heilpraktiker-Überprüfung

Die Heilpraktiker-Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie

Wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist und therapeutisch arbeiten willst, hast Du die Möglichkeit, Dich bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt vom Amtsarzt überprüfen zu lassen und eine "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" ggf. mit der Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie zu erwerben.

Hierzu stellst Du einen formlosen Antrag bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt, welches dann zu gegebener Zeit von Dir noch einen Lebenslauf, das Schulabschlusszeugnis (mind. Hauptschulabschluss), ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest über Deine körperliche und psychische Eignung anfordern wird.

Je nach Gesundheitsamt können die Gesamtkosten mehrere Hundert Euro betragen.

Im weiteren informieren wir Dich hier über die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktiker-Zulassung , den sogenannten "kleinen HP".

Die schriftliche Überprüfung

Die Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Überprüfung ist in vielen Bundesländern das Bestehen einer schriftlichen Überprüfung. Diese schriftliche Überprüfung findet zweimal jährlich (im März und im Oktober) statt.

Die Überprüfung besteht aus insgesamt 28 sogenannten Multiple-Choice-Fragen, d.h. es müssen aus mehreren Lösungsvorschlägen pro Frage eine oder mehrere richtige Antworten ausgewählt werden. Pro Frage gibt es üblicherweise 5 Lösungsvorschläge, die mit den Buchstaben A, B, C, D und E bezeichnet sind.

Es gibt drei Arten von Fragen:

1. Die
Einfachauswahl verlangt das Auswählen nur einer einzigen richtigen Antwort aus den Vorschlägen A bis E. Sofern hier mehrere Antworten als richtig in Frage kommen, ist diejenige mit der umfassendsten Beantwortung der Frage auszuwählen. Nur diese wird auch als richtig gewertet.

2. Die
Mehrfachauswahl erfordert das Auswählen mehrerer als richtig in Frage kommender Antworten aus den Möglichkeiten A bis E. Die Anzahl der auszuwählenden Antworten (zwei oder mehr) wird jeweils vorgegeben.
Auch hier gilt: Es sind die Antworten auszuwählen, die eine Frage am umfassendsten beantworten. Nur wenn alle ausgewählten Antworten in der geforderten Anzahl richtig sind, gilt auch die Frage als richtig gelöst.

3. Bei der
Aussagenkombination werden mehrere Antwortkombinationen vorgegeben. Nur die Kombination aus den Varianten A bis E mit dem zutreffendsten Antwortangebot gilt als richtig.

Werden bei einer Frage zu
viele Antworten angekreuzt, gilt sie als nicht gelöst.
Für die Beantwortung aller Fragen stehen Dir insgesamt 55 Minuten zur Verfügung.

Die Überprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 21 Fragen (das entspricht 75%)
richtig beantwortet wurden.
Zur Vorbereitung auf Ihre Überprüfung stellen wir Dir hier im Internet
Gratis-Test-Fragebögen zur Verfügung.
Damit startest Du ganz einfach eine Prüfungs-Simulation.


Alle hier enthaltenen Fragen orientieren sich an den Original-Prüfungsfragen der vergangenen Jahre und werden regelmäßig aktualisiert und erweitert. Sie sind lernoptimiert zusammengestellt und haben wie bei einer richtigen Überprüfung jeweils 28 Fragen zum Inhalt.

Jeder Fragebogen ist im Format PDF erstellt und einzeln ausdruckbar.

► Download HPP-Prüfungstestbogen 01

► Download HPP-Prüfungstestbogen 02

► Download HPP-Prüfungstestbogen 03

► Download HPP-Prüfungstestbogen 04

► Download HPP-Prüfungstestbogen 05

► Download HPP-Prüfungstestbogen 06

► Download HPP-Prüfungstestbogen 07

► Download HPP-Prüfungstestbogen 08
Die hier bereit gestellten Fragebögen enthalten noch keine Lösungen!

Du kannst aber auch die
Lösungsschlüssel für diese Prüfungssimulation völlig kostenlos und ohne jede Verpflichtung von uns erhalten:

Sende uns dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff
HPP an die Mailadresse hpp@g-wie-gesund.de
und nenne uns im Text der Mail Deine
Postleitzahl.

Wenn Du das genau so erledigt hast, erhältst Du schnellstmöglich einen speziellen Link für das Herunterladen der Lösungen zugeschickt. Leider lässt sich nicht vollkommen ausschließen, dass Deine Anfrage irgendwo auf dem Weg zu uns "hängen bleibt". Wenn Du also nach 3 Tagen noch nichts von uns erhalten hast, schicke Deine Mail einfach noch mal ab.

Selbstverständlich wird Deine E-Mailadresse von uns absolut vertraulich behandelt und zu keinem anderen Zweck verwendet, als Dir einmalig den Lösungslink zuzuschicken. Danach wird sie unweigerlich gelöscht.

Die mündliche Überprüfung

ist weniger einheitlich als die schriftliche Überprüfung. Bei der mündlichen Überprüfung verfahren die Prüfer der Gesundheitsämter sehr verschieden.

Du solltest Dir für die mündliche Überprüfung zunächst noch einmal die Fragen aus der schriftlichen Überprüfung anschauen, vor allem die, die Du nicht richtig beantwortet hattest.

Eine der häufigeren mündlichen Prüfungsvarianten ist das "Fallbeispiel".
Hierbei wird Dir Gelegenheit gegeben, anhand eines fiktiven Klienten Deine Vorgehensweise als Heilpraktiker für Psychotherapie darzulegen.

Bewährt hat sich hierbei unser kostenloses
Prüfungs-Schema, mit dem Du nahezu alle in Frage kommenden Themen vollständig abarbeiten kannst. Wenn Du Dir dieses Schema eingeprägt hast, brauchst Du es während der Vorbereitungszeit für Deine Prüfung nur schnell aus dem Kopf aufskizzieren (das ist erlaubt) und dann "nur noch" mit Deinem Fallbeispiel von Oben nach Unten durch dieses Schema zu gehen.
Vorheriges Lernen der Themen vorausgesetzt ;-)

Das Prüfungs-Schema ist im Format PDF erstellt und ausdruckbar.

Download Schema Mündliche Überprüfung

Nach bestandener HPP-Prüfung - Die Berufsbezeichnung

Oft stellt sich die Frage nach der zulässigen Berufsbezeichnung bei einer erworbenen "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie".

Eines sollte Dir klar sein, den Begriff "Psychotherapeut", egal in welcher Kombination, egal mit welcher Einschränkung, darfst Du NICHT verwenden. Damit würdest Du gegen das
Psychotherapeutengesetz verstoßen und das wird richtig teuer.

Leider gibt es keine einheitliche Regelung der Gesundheitsämter für die Berufsbezeichnung und vereinzelt gibt es sogar Bemühungen, Bezeichnungen wie "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu untersagen.

Wir empfehlen hierzu das Lesen eines Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 07.02.2011, den der VFP e.V.
►HIER zur Verfügung stellt.

Nach bestandener HPP-Prüfung - Das Erstellen von Rechnungen

Hierzu findest Du Infos sowie ein Angebot von uns auf unserer Seite über ► Krankenversicherungen
Lass Dich regelmäßig informieren! Hier kannst Du unseren g-wie-gesund-Newsletter bestellen.
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Infos & Service
Unser Prüfungstipp:

Es gibt eine Vielzahl von Büchern zur Vorbereitung auf diese Überprüfung.

Mit diesem hier
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hast Du eins in der Hand,
das
alle Anforderungen abdeckt.
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